E-Rechnung
Als Unternehmer:in musst du handeln
Im Rahmen der digitalen Transformation hat die Europäische Union die Einführung der E‑Rechnung beschlossen. Sie ist Teil der ViDA (= VAT in the Digital Age)‑Initiative der EU‑Kommission zur wirksameren Eindämmung von Umsatzsteuerbetrug in den Mitgliedstaaten.
Konkret heißt das: Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E‑Rechnungen empfangen und rechtssicher aufbewahren. Handel am besten jetzt.
E‑Rechnung: Worum geht’s?
Die E‑Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen, die B2B‑Geschäfte in Deutschland tätigen. Ab dem 01.01.2025 muss die Fähigkeit bestehen, alle Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format empfangen zu können.
Bisher akzeptierte Formate wie PDF oder Word‑Dokumente gelten ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnungen und werden als „sonstige Rechnungen“ klassifiziert. Als elektronische Rechnung zählen dann nur noch Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Auch wenn du ausschließlich mit Privatkundinnen und ‑kunden arbeitest oder als Kleinunternehmer:in tätig bist, solltest du prüfen, ob ab 2025 der Empfang von E‑Rechnungen möglich ist. Lieferanten können ab diesem Zeitpunkt E‑Rechnungen versenden. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren, Fehler zu senken und Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Was bedeutet die Neuregelung für dich?
Für den grundsätzlichen Empfang einer E‑Rechnung reicht eine normale E‑Mail‑Adresse. Um sie visuell anzuzeigen, brauchst du spezielle Software. Zudem sind weitere Schritte nötig, damit die Umstellung sicher klappt:
- Stell sicher, dass deine Rechnungsstellungs-Software die Anforderungen unterstützt und Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung verwenden kann.
- Schule dein Team zu den neuen Vorgaben, damit alle handlungsfähig sind.
- Sorge dafür, dass alle relevanten Daten maschinenlesbar vorliegen, insbesondere Kunden- und Lieferanten-Stammdaten.
- Dokumentiere, wie du die elektronischen Rechnungen rechtskonform speicherst. Die Aufbewahrung darf künftig nur elektronisch erfolgen; Ausdrucke sind nicht mehr gestattet.
Übergangsregelungen
Bis zum 31.12.2026 dürfen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen weiterhin Papierrechnungen oder nicht konforme elektronische Rechnungen verwenden. Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen das bis Ende 2027. Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen ausschließlich elektronische Rechnungen nach den definierten Standards ausstellen.
Wichtige Links
Brauchst du Unterstützung?